Verhaltensvereinbarungen der Wörgler Volksschulen

Die neuen, vom Schulforum beschlossenen, Vereinbarungen für ein friedliches Miteinander und optimale Lernvorraussetzungen:

Erziehungsberechtigte, Lehrer/-innen und Schüler/-innen begegnen einander mit Respekt und Höflichkeit und halten Vereinbarungen ein!

1. Wir Schüler nehmen Rücksicht auf alle Mitschülerinnen und Lehrkräfte und denken auch an unsere eigene Sicherheit. Deshalb vermeiden wir Laufen, Raufen, Schubsen und alles, was uns und andere gefährdet. Verstoßen wir gegen die Regeln, müssen wir in der Pause sitzen bleiben.

 

2. Wir lehnen jede Form von Gewalt in Worten und Taten ab. Wer sich nicht daran hält, hat eine Wiedergutmachung zu leisten. Bei wiederholtem schwerwiegenden Fehlverhalten müssen wir mit folgenden Konsequenzen rechnen:

  • Ausschluss von Schulveranstaltungen und gemeinschaftlichen Aktionen
  • Stundenweiser Ausschluss vom Unterricht (Der Schüler muss von den Eltern abgeholt werden!)
  • Ausschluss vom Unterricht bis zu 4 Wochen
  • Klassenwechsel

 

3. Bei schwerwiegenden Verletzungen durch Mitschüler, auch auf dem Schulweg, die eine ärztliche Behandlung erfordern, können Erziehungsberechtigte, aber auch die Schulleitungen eine Anzeige erstatten.

 

4. Wir achten darauf, dass das Eigentum der Schule, der Mitschüler, der Lehrer und das Schulinventar sorgfältig behandelt werden. Verursachen wir Beschädigungen oder Verschmutzungen, müssen wir den Schaden in Ordnung bringen. Ist dies nicht möglich, wird der Verursacher dem Schulerhalter zwecks Bezahlung des Schadens gemeldet.

 

5. Wir beginnen den Unterricht pünktlich um 7:55 Uhr. Halten wir uns nicht daran, müssen wir die Fehlzeiten an einem vereinbarten Termin nacharbeiten.

 

6. Wir bereiten alle benötigten Materialien für den Unterricht selbstständig und rechtzeitig vor.

 

7. Gegenstände, die den Schulbetrieb stören oder eine Gefahr darstellen müssen wir zu Hause lassen. Das Handy muss ausgeschaltet und weggeräumt sein. Halten wir uns nicht an diese Regel, wird uns der Gegenstand abgenommen und muss von den Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt werden.

 

8. Vergessene Arbeiten müssen wir nachbringen. Wer dies nicht macht, hat nach Absprache mit den Erziehungsberechtigten die fehlenden Aufgaben außerhalb der Unterrichtszeit in der Schule nachzuholen.

 

Die Erziehung zu umweltbewusstem Verhalten ist uns ein groSSes Anliegen:

9. Wir verwenden Jausenboxen und Trinkflaschen, um Verpackungsmüll wie Tetrapacks, Dosen oder Alufolie zu  vermeiden. Wer darauf vergisst, muss seinen Müll wieder mit nach Hause nehmen.

 

10. Wir legen großen Wert auf eine gesunde Jause. Wir essen Brot, Obst und Gemüse und trinken Wasser. Süßigkeiten und stark gezuckerte Getränke bleiben zu Hause. Sie dürfen in der Schule nicht verzehrt werden.

 

11. Die Erziehungsberechtigten achten darauf, dass ihre Kinder zu Fuß in die Schule kommen. Der gemeinsame Schulweg fördert soziale Kontakte, die Bewegung an der frischen Luft ist der optimale Start in den Schultag.

 

Was uns sonst noch wichtig ist:

12. Eine Erkrankung des Kindes ist der Schule sofort zu melden. Auf Verlangen der Schulleitung ist die ärztliche Bestätigung vorzulegen, spätestens jedoch nach 3 Fehltagen.

 

13. Läuse – bzw. Nissenbefall ist meldepflichtig und ernst zu nehmen. Kinder mit Lausbefall müssen zu Hause bleiben, bis sie nissenfrei sind.

 

14. Bei Erkrankung oder Verletzung von Schülern während der Unterrichtszeit verständigt die Schulleitung die Rettung, sollten die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar sein.

 

15. Die Schule kann die Beaufsichtigung der Schüler vor dem Beginn der gesetzlichen Aufsichtspflicht nicht übernehmen. Sie kann auch nicht dazu verpflichtet werden. Die Aufsicht erstreckt sich auf das Schulhaus und endet am Schultor.

 

16. Die Erziehungsberechtigten haben das Recht und die Pflicht die Unterrichts – und Erziehungsarbeit der

Schule zu unterstützen.

 

17. Sie benützen und kontrollieren täglich das Mitteilungsheft/die Postmappe, um immer gut informiert zu sein.

 

18. Bei Problemen wenden sich die Erziehungsberechtigten immer zuerst an den Klassenlehrer.
 

Schüler haben Rechte, die von der Schule respektiert und akzeptiert werden. Sie haben aber auch Pflichten, an die sie ab und zu erinnert werden müssen, damit sie nicht in Vergessenheit geraten.


Auszug aus dem Schulunterrichtsgesetz § 43:


Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schul -bzw. Hausordnung einzuhalten. Sie sollen sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich verhalten.


Download
Die Verhaltensvereinbarung der Wörgler Volksschulen
Für Interessierte und zum Weitergeben stellen wir unsere Verhaltensvereinbarung gerne als Download zur Verfügung. Vielleicht dient sie auch als Vorlage für andere Schulen.
Verhaltensvereinbarung der Wörgler Volks
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