Verhaltensvereinbarungen der Wörgler Volksschulen

Vom Schulforum beschlossene Vereinbarungen für ein friedliches Miteinandern und optimale Lernvorraussetzungen:

1. Gegenstände, die den Schulbetrieb stören, oder eine Gefahr für den Besitzer oder auch für seine Mitschüler darstellen, dürfen nicht in den Unterricht mitgenommen werden. Bei Missachtung dieser Regel wird der betreffende Gegenstand in Verwahrung genommen und kann von den Erziehungsberechtigten persönlich abgeholt werden.

2. Handys müssen vor Unterrichtsbeginn ausgeschaltet und in die Schultasche gegeben werden.

3. Raufen, Rutschen und Laufen am Gang gefährden die eigene Sicherheit und die der Mitschüler und sind daher nicht erlaubt. Wer sich nicht daran hält, muss auf den Garderobenbänken sitzen bleiben.

4. Schüler, die täglich zu rücksichtsvollem Verhalten ermahnt werden müssen, können mit Gangverbot oder einer Sitzpause bedacht werden. Bewegungsspiele und tägliches Kurzturnen lockern den Unterricht auf.

5. Bei Verfehlungen im Schulhaus sind obige Sanktionen auch durch klassenfremde Lehrpersonen angebracht.

6. Bei bewusster Verunreinigung der Räumlichkeiten des Schulhauses, bzw. deren Einrichtungsgegenstände , kann der Verursacher zur Säuberung herangezogen werden.

7. Bei mutwilliger Beschädigung des Mobilars oder des Eigentums der Mitschüler oder der Lehrkräfte erklären sich die Erziehungsberechtigten bereit, Schadenersatz zu leisten.

8. Vergessene Arbeiten müssen nachgeholt werden. Das kann zu Hause geschehen, oder, nach vorheriger Verständigung der Eltern, in der Schule. Der Lehrkraft soll es auch möglich sein, diese Nachlässigkeit durch erweiterte Hausübungen zu unterbinden.

9. Die Erziehung zu umweltbewusstem Verhalten ist uns ein großes Anliegen. Deshalb müssen umweltbelastende Materialien ( Tetrapack, Dosen...),die von zu Hause mitgebracht wurden, auch dort wieder entsorgt werden. Um unsere Erziehungsaufgabe zu unterstützen, soll auf eine gesunde Jause geachtet werden.

10. Bei Erkrankung oder Verletzung von Schülern während der Unterrichtszeit und Nichterreichbarkeit der Erziehungsberechtigten ist die Rettung zu verständigen.

11. Bei Verletzungen von Schülern auf dem Schulweg, die eine ärztliche Behandlung erfordern und durch aggressives Verhalten von Mitschülern verursacht worden sind, bleibt es den Eltern oder der Schulleitung vorbehalten, eine Anzeige zu erstatten.

12. Wenn ein Schüler ( eine Schülerin ) wiederholt schwer wiegendes disziplinäres Fehlverhalten zeigt, sodass kein geregelter Unterricht mehr möglich ist, so ist ein Klassenwechsel nicht auszuschließen.

13. Läuse- bzw. Nissenbefall ist meldepflichtig. Im Interesse aller ist es ratsam, die Kinder zu Hause zu lassen, bis sie wieder laus- bzw. nissenfrei sind.

14. Krankheitsfälle sind der Schule sofort zu melden. Bitte, melden Sie das Fehlen Ihres Kindes über das Telefon im Konferenzzimmer.

15. Im Sinne einer bewegten Schule und gesunden Erziehung ersuchen wir Sie, Ihre Kinder so oft als möglich zu Fuß in die Schule zu schicken.

16. Erziehung ist nicht alleinige Sache der Schule. Sie funktioniert nur in Zusammenarbeit mit dem Elternhaus. Die Schule ist in erster Linie eine Bildungseinrichtung.

17. Bei Problemen suchen Sie bitte immer zuerst das Gespräch mit dem Klassenlehrer bzw. der Klassenlehrerin oder der Schulleitung.

Schüler haben Rechte, die von der Schule respektiert und akzeptiert werden. Sie haben aber auch Pflichten, an die sie ab und zu erinnert werden müssen, damit sie nicht in Vergessenheit geraten.

Auszug aus dem Schulunterrichtsgesetz § 43:

Die Schüler sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit zu fördern. Sie haben den Unterricht regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schul -bzw. Hausordnung einzuhalten. Sie sollen sich in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich verhalten.